Das elektronische Abfall-Nachweis-Verfahren (eANV) kommt zum 01.04.2010
02.03.2010
Da dieses Thema sehr komplex ist, alle Beteiligten hier Neuland betreten und der 01.04.2010 schnell näher rückt, wird es gerne dazu verwendet, Panik zu verbreiten. Um Ihnen hier etwas Unterstützung bieten zu können, haben wir die wichtigsten und dringendsten Fragen stichwortartig für Sie beantwortet:
Was bedeutet das eANV für Erzeuger, Beförderer und Entsorger von Abfällen?
- Erzeuger, Beförderer und Entsorger von „nicht gefährlichen“ Abfällen sind hiervon nicht betroffen. Hier ändert sich an der gewohnten Vorgehensweise überhaupt nichts.
- Erzeuger, Beförderer und Entsorger von „gefährlichen“ Abfällen müssen ab dem 01.04.2010 am eANV teilnehmen.
Was bedeutet es, am eANV teilzunehmen?
- Ab dem 01.04.2010 sind neue Entsorgungsnachweise (EN) und Sammelentsorgungsnachweise (SN) auf elektronischem Wege zu erstellen.
- Bestehende EN und SN gelten unverändert weiter.
- Ab dem 01.04.2010 sind Begleitscheine elektronisch zu führen.
- Übernahmescheine werden weiterhin in Papierform geführt.
- Ab dem 01.04.2010 sind die zugehörigen Register elektronisch zu führen.
Wie können im eANV die Unterschriften erfolgen?
- Ab dem 01.04.2010 sind diese Vorgänge durch den Entsorger elektronisch zu signieren.
- Erzeuger und Beförderer müssen erst ab dem 01.02.2011 elektronisch signieren.
- Solange kann ein Quittungsbeleg erstellt und geführt werden, auf dem von Hand unterschrieben wird.
Wie kann man am eANV teilnehmen:
- Sie benötigen einen Zugang zum Internet.
- Sie müssen sich bei der ZKS registrieren lassen.
- Sie können die Vorgänge über das Länder-eANV (kostenlos und wenig komfortabel) oder über Provider (kosten mehr oder weniger viel Geld und sind komfortabler) abwickeln.
- Sobald Sie elektronisch signieren müssen, benötigen Sie eine Signaturkarte und ein Lesegerät. (Entsorger ab dem 01.04.2010, Erzeuger und Beförderer ggfs. erst ab 01.02.2011)
Tipps zur Vorgehensweise:
- Holen Sie ihre Informationen möglichst über neutrale Informationsquellen ein (IHK, Handwerkskammer, etc.).
- Lassen Sie sich nicht durch Anbieter von „Rundum-Sorglos-Paketen“ mit langer Vertragsbindung und/oder hohen Preisen verrückt machen.
- Prüfen Sie, inwieweit Sie überhaupt betroffen sind und lassen Sie sich über die für Sie relevanten nächsten Schritte beraten. So können Sie feststellen, was Sie wirklich benötigen.
Unser Service:
Für unsere bestehenden (und natürlich auch unsere zukünftigen) Kunden und Geschäftspartner stehen wir mit Rat und Tat gerne zur Verfügung. Sprechen Sie Ihre gewohnten Ansprechpartner in unserem Haus an oder schicken Sie uns Ihre Fragen per E-Mail an: info@ruz-gmbh.net.
Links zum Thema eANV:
www.bmu.de/abfallwirtschaft/downloads/doc/45599.php
www.zks-abfall.de
www.saa.de
www.saa.de/pdf/bmu_leitfaden_eANV.pdf
www.heilbronn.ihk.de

