Das elektronische Nachweisverfahren (eANV) Stufe 2 kommt zum 01.02.2011
05.11.2010
Seit 01.04.2010 gilt das elektronische Nachweisverfahren und Entsorger müssen seit diesem Zeitpunkt schon elektronisch signieren. Ab dem 01.02.2011 startet die zweite Stufe, ab der Erzeuger und Beförderer ebenfalls elektronisch signieren müssen. Begleitscheine und Entsorgungsnachweise können nur noch elektronisch erstellt werden. Zu diesem Thema möchten wir Ihnen unsere Unterstützung anbieten. Dazu haben wir im Folgenden die wichtigsten Fragen für Sie beantwortet:
Was ändert sich ab 01.02.2011 für Erzeuger, Beförderer und Entsorger von Abfällen?
- Begleitscheine müssen elektronisch erstellt und signiert werden
- Entsorgungsnachweise müssen elektronisch erstellt und signiert werden
Was benötige Ich um elektronisch zu signieren?
Um elektronisch signieren zu können benötigen Sie 2 Dinge:
- Signaturkarte (Bitte beachten Sie das eine Signaturkarte derzeit nach Beantragung ca 6 Wochen benötigt bis Sie bei Ihnen eintrifft)
- Kartenlesegerät
Wir sind für Sie da:
Für unsere bestehenden (und natürlich auch unsere zukünftigen) Kunden und Geschäftspartner stehen wir mit Rat und Tat gerne zur Verfügung. Sprechen Sie Ihre gewohnten Ansprechpartner in unserem Haus an oder schicken Sie uns Ihre Fragen per E-Mail an: info@ruz-gmbh.net.
Zögern Sie nicht, sprechen Sie uns an - wir helfen Ihnen gerne!

